|
DIN 1946-6 zum Weißdruck verabschiedet
Neue Lüftungsregeln für Planer und Ausführende
Einführung eines Lüftungskonzeptes
Die Energieeinsparverordnung fordert grundsätzlich für alle neu zu errichtenden Gebäude eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und vor allem den Bewohnern trotzdem den hygienisch erforderlichen Mindestluftwechsel zu gewährleisten, muss zukünftig immer die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Massnahmen geprüft und ggf. ein geeignetes Lüftungssystem ausgewählt werden.
Die Problematik des möglicherweise nicht mehr ausreichenden Luftwechsels ergibt sich in verstärktem Ausmass auch bei der Sanierung von Wohngebäuden.
Gemäss neuer DIN 1946-6 ist eine Instandsetzung / Modernisierung eines bestehenden Gebäudes immer dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h-1
- im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
- im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.
- Dass heisst, in diesen Fällen ist zukünftig ein Lüftungskonzept zu erstellen.
|